Öffnungszeiten
Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: 08:00 bis 12:00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Personen, die NICHT durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt vertreten sind, können am Amtstag mündlich einfache Klagen und sonstige Anträge, Gesuche und Mitteilungen gerichtlich zu Protokoll geben.
Allgemeine Rechtsberatung wird NICHT erteilt, diese ist den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare) vorbehalten.
Für die persönliche Vorsprache am Amtstag ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter
+43 (0) 57 60121 67251 erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Unter https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare finden Sie häufig benötigte Formulare und Informationen wie z.B. Verfahrenshilfeanträge, Exekutionsanträge, Mahnklagen, Scheidungen, etc.
Unter https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/scheidung finden Sie aktuelle Informationen zu Scheidung, Mediation, Scheidungsverfahren, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, Obsorge, Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung etc.
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 67288
Adresse
4560 Kirchdorf/Krems
Bambergstraße 46
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Parkmöglichkeiten
Beim Gerichtsgebäude stehen beschränkt Parkplätze zur Verfügung. In der näheren Umgebung des Gerichtes besteht ebenfalls Parkmöglichkeit.Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
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Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
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